BFH: Höhe der Säumniszuschlag ab 2019 verfassungsgemäß – oder doch nicht?

30 Okt., 2023

Wird die Steuer nicht bis zur Fälligkeit entrichtet, fällt Säumniszuschlag an. Der Säumniszuschlag beträgt monatlich 1% des rückständigen Steuerbetrages (12% jährlich). Gegen die Höhe des Säumniszuschlags bestehen auch für die Zeiträume ab 2019 keine ernstlichen Bedenken, so der X. Senat des BFH mit Beschluss v. 13.9.2023, X B 52/23 (AdV). Allerdings hat dies kurz danach der VIII. Senat des BFH mit Beschluss v. 22.9.2023 (VIII B 64/22 (AdV)) anders beurteilt.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • Niedersächsisches FG: Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten

    Einem Steuerberater, der eine von ihm beherrschte Steuerberatungsgesellschaft mit der Abgabe der eigenen Einkommensteuererklärung beauftragt, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG dafür keine Fristverlängerung für zu gewähren.Mehr zum Thema 'Einkommensteuererklärung'...Mehr zum Thema 'Fristverlängerung'...Mehr zum Thema 'Steuerberater'...

  • BayLfSt: Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung

    Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung mit dem Sonderausgabenabzug für freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung (SGK) beschäftigt.Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Rentenversicherungsbeitrag'...

  • Nebenbeschäftigung: Minijobs in der Elternzeit

    Um die Haushaltskasse etwas aufzubessern, üben einige Eltern während der Elternzeit einen Minijob aus. Nicht selten kommt das Angebot auch vom bisherigen Arbeitgeber. Bei der Bewertung des Minijobs und seinen Auswirkungen kommt es auf die Umstände der Tätigkeit an. Was für Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu beachten ist.Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Elternzeit'...Mehr zum Thema 'Geringfügige Beschäftigung'...

Kategorien