BFH: Höhe der Säumniszuschlag ab 2019 verfassungsgemäß – oder doch nicht?

Wird die Steuer nicht bis zur Fälligkeit entrichtet, fällt Säumniszuschlag an. Der Säumniszuschlag beträgt monatlich 1% des rückständigen Steuerbetrages (12% jährlich). Gegen die Höhe des Säumniszuschlags bestehen auch für die Zeiträume ab 2019 keine ernstlichen Bedenken, so der X. Senat des BFH mit Beschluss v. 13.9.2023, X B 52/23 (AdV). Allerdings hat dies kurz danach […] weiterlesen

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    Die Erhöhung der Entfernungspauschale für die Veranlagungszeiträume 2022 bis 2026 nur ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 EUR je Entfernungskilometer ist nicht verfassungswidrig. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.Mehr zum Thema 'Entfernungspauschale'...Mehr zum Thema 'Pendler'...Mehr zum Thema 'Verfassung'...

  • Statistisches Bundesamt: 39 % der Paare wählten 2020 die Steuerklassenkombination III und V

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    Das FG Rheinland-Pfalz hat zum Begriff "Betriebsstätte" im aktuellen steuerlichen Reisekostenrecht entschieden und klargestellt, dass sich nur der Begriff der "Arbeitsstätte" und nicht auch der Begriff der "Betriebsstätte" geändert hat.Mehr zum Thema 'Betriebsstätte'...Mehr zum Thema 'Entfernungspauschale'...Mehr zum Thema 'Erste Tätigkeitsstätte'...

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