BFH: Neue anhängige Verfahren im August 2025

29 Aug., 2025

Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen stellen wir für Sie monatlich die wichtigsten neuen anhängigen Verfahren für Unternehmer, Arbeitnehmer und Anleger zusammen. 

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  • BFH: Wann liegt eine "unverzügliche" Selbstnutzung eines Familienheims vor?

    Ob ein Familienheim vom Erwerber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt wurde, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen durch das Finanzgericht als Tatsachengericht im konkreten Einzelfall zu entscheiden. Bei der vom BFH entwickelten Karenzfrist von sechs Monaten handelt es sich nicht um eine starre Frist.Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Schenkungssteuer'...Mehr zum Thema 'Steuerbefreiung'...Mehr zum Thema 'Gebäude'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...

  • BFH: Ist-Besteuerung und Betriebsvermögensvergleich

    Ein Angehöriger eines freien Berufs kann die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Freiberufler'...Mehr zum Thema 'Buchführung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

  • BFH: Verspätungszuschlag auch in Erstattungsfällen möglich

    Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist im Rahmen des Entschließungsermessens nach § 152 Abs. 1 Satz 1 AO auch in Erstattungsfällen die Häufigkeit der Fristüberschreitung zu berücksichtigen.Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Erstattung'...Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...

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