BFH Pressemitteilung: Keine Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands. Mehr zum Thema ‚Sonderabschreibung’…Mehr zum Thema ‚Mietwohnung’… weiterlesen

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