BFH Pressemitteilung: Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe

Der BFH hat entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20% der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt. Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Dienstleistungen’… weiterlesen

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    Aufzeichnungen nach § 22g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG müssen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an das BZSt übermittelt werden. Dieser Datensatz wurde veröffentlicht.Mehr zum Thema 'Zahlungsverkehr'...Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Aufzeichnungspflicht'...

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