BFH: Tätigkeitsstätte im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnis

6 Okt., 2025

Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht.

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