BFH: Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen

Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu, auch wenn eine dahingehende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den (festgestellten) Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen (a. A. BMF, Schreiben v. 12.5.2014, BStBl 2014 I S. 860). Mehr zum Thema ‚Zuflussprinzip’…Mehr zum Thema ‚Gesellschafter-Geschäftsführer’…Mehr zum Thema ‚GmbH-Geschäftsführer’… weiterlesen

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