BFH: Zur Anwendung des § 8c KStG a. F. auf Verluste gemäß § 15a EStG

10 Juni, 2024

§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG in der für das Streitjahr 2014 maßgeblichen Fassung ist nicht auf verrechenbare Verluste gemäß § 15a EStG anwendbar, die einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer Kommanditgesellschaft zugerechnet werden (entgegen BMF, Schreiben v. 4.7.2008, BStBl I 2008 S. 736, Tz. 2).

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • BMF: Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens

    In einem neuen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung seine bisherigen Schreiben mit Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO überarbeitet.Mehr zum Thema 'Insolvenzverfahren'...

  • FG Köln: Erträge aus Krypto-Lending

    Erträge aus Krypto-Lending unterliegen als Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG dem persönlichen Steuersatz. Der Kryptowert Bitcoin repräsentiert keine "sonstige Kapitalforderung jeder Art" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. So hat das FG Köln entschieden.Mehr zum Thema 'Bitcoin'...Mehr zum Thema 'Einkünfte aus Kapitalvermögen'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...

  • Einkommensteuerveranlagung: Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM?

    Wenn ELStAM-Daten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt wurden, kann sich die Frage stellen, ob dies zu einer Änderung nach § 175b AO führt.Mehr zum Thema 'ELStAM'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...Mehr zum Thema 'Kirchensteuer'...

Kategorien