BMF: Basiszins zum 2.1.2024 zur Berechnung der Vorabpauschale

10 Jan., 2024

Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2024 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien