BMF: Basiszins zum 2.1.2024 zur Berechnung der Vorabpauschale

Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2024 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2024 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist. Mehr zum Thema ‚Basiszins’…Mehr zum Thema ‚Investmentsteuergesetz’… weiterlesen

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