BMF: Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht

Ausländische Unternehmer können in Deutschland einen Fiskalvertreter bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten lassen. Das BMF äußert sich zu den Voraussetzungen und ändert den UStAE. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer-Voranmeldung’… weiterlesen

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