BMF: Körperschaften mit Sitz im Ausland ab 1.1.2024

15 Jan., 2024

Das BMF äußert sich zur Neuregelung der verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich von § 14b AO ab 1.1.2024.

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