Termin vereinbaren
Mitarbeiter:in Empfang und Verwaltung (m/w/d) in Teilzeit
Teamleitung Lohnbuchhaltung in Festanstellung (m/w/d)
Steuerfachangestellter (m/w/d)
Steuerberater:in in Anstellung (m/w/d)
Steuerfachwirt:in oder Bilanzbuchhalter:in (m/w/d)
Jetzt Bewerben
Termin

Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, hat der BFH die für solche Aufwendungen geltende Aufzeichnungspflicht in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert. Diese Anforderungen sind einzuhalten. Ein Verstoß führt dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Häusliches Arbeitszimmer'...Mehr zum Thema 'Arbeitszimmer'...Mehr zum Thema 'Aufzeichnungspflicht'...
Ausgleichszahlungen, die der (Insolvenz-)Schuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Insolvenz'...Mehr zum Thema 'Selbstständige Arbeit'...Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...
§ 43b Abs. 1 Satz 4 EStG ist nicht anzuwenden, wenn die inländische Tochterkapitalgesellschaft nach Liquidationsbeginn Gewinne an ihre EU-Mutterkapitalgesellschaft ausschüttet, soweit es sich dabei um Gewinne handelt, die in der Zeit vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens entstanden sind.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Kapitalertragsteuer'...Mehr zum Thema 'Liquidation'...Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...