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Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.Mehr zum Thema 'Firmenwagen'...Mehr zum Thema 'Miete'...Mehr zum Thema '1%-Regelung'...
Im gerichtlichen Verfahren über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beschränkt sich der Prozessstoff wegen der Eilbedürftigkeit des Verfahrens auf die dem Gericht vorliegenden Unterlagen, insbesondere auf die Akten der Behörde und andere präsente Beweismittel. So hat das FG Münster entschieden.Mehr zum Thema 'Aussetzung der Vollziehung'...Mehr zum Thema 'Einspruch'...Mehr zum Thema 'Steuerfahndung'...Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...
Ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf der Inanspruchnahme eines IAB gemäß § 7g Abs. 1 EStG beruhen. Ob ein Gründungsgesellschafter den Beschränkungen des § 15b EStG unterliegt, hängt davon ab, ob er wie ein passiver Investor aufgetreten ist oder ob er das "vorgefertigte Konzept" nicht nur unwesentlich mitbestimmt hat.Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Verlustverrechnung'...Mehr zum Thema 'Windkraft'...Mehr zum Thema 'Investmentfonds'...Mehr zum Thema 'Investitionsabzugsbetrag'...