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Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster in einem im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung entschieden.Mehr zum Thema 'Vermögensauskunft'...Mehr zum Thema 'Zwangsvollstreckung'...
Das FG Münster hat entschieden, dass die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 EStG und i. V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG unterliegt.Mehr zum Thema 'Steuerermäßigung'...
Nach § 122 AO soll ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine Empfangsvollmacht vorliegt. Laut dem FG Münster bedeutet im Regelfall das "Soll" ein "Muss", sodass eine abweichende Bekanntgabe des Verwaltungsakts unwirksam sein kann. Mehr zum Thema 'Einspruch'...Mehr zum Thema 'Vollmacht'...