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Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) ist im familiären Bereich nach wie vor häufig anzutreffen. Denn die Übertragung eines Betriebs, eines Mitunternehmeranteils oder eines GmbH-Anteils gegen Versorgungsleistungen bietet Vertragsparteien die Möglichkeit, betriebliches Vermögen bzw. GmbH-Anteile unentgeltlich zu übertragen, ohne dass es zur Realisierung stiller Reserven kommt. Die hinsichtlich der wiederkehrenden Leistungen einsetzende korrespondierende Besteuerung führt zudem in vielen Fällen zu einem Steuervorteil des Leistenden, da er häufig einer höheren steuerlichen Belastung unterliegt als der Empfänger.Mehr zum Thema 'Sonderausgaben'...Mehr zum Thema 'Unternehmensnachfolge'...Mehr zum Thema 'Stille Reserven'...
Ein unbesichertes Wandeldarlehen an ein Start-Up-Unternehmen kann nach Auffassung des FG Münster fremdüblich im Sinne der Escape-Klausel des § 8b Abs. 3 Satz 7 KStG sein.Mehr zum Thema 'Darlehen'...Mehr zum Thema 'Hinzurechnung'...
Geopolitisch bleibt die Lage am Golf weiter angespannt. Einige deutsche Expats und Unternehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ziehen dadurch eine temporäre Rückkehr nach Deutschland in Erwägung. Steuerlich kann ein solcher vermeintlich vorübergehender Aufenthalt jedoch schnell weitreichende Folgen haben.Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...