BMF: Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)

Der BFH hat entschieden, dass bei der Zusammenfassung mehrerer BgA die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KStG jeweils zwischen allen beteiligten BgA einzeln erfüllt sein müssen. Die Finanzverwaltung folgt dieser engen Auslegung nicht und hält an der bisherigen Verwaltungsauffassung fest. Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr […] weiterlesen

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