BVerfG: Übergewinne von Stromerzeugern durften ageschöpft werden

Das BVerG hat entschieden, dass die Umverteilung der „Überschusserlöse“ von bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher als Reaktion auf eine nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 entstandene Ausnahmesituation auf dem Strommarkt nicht verfassungswidrig war. Mehr zum Thema ‚Strom’…Mehr zum Thema ‚Stromkosten’…Mehr zum Thema ‚Strompreis’…Mehr zum Thema ‚Energie’… weiterlesen

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien