Einreichung bis Ende August: Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen

22 Juni, 2023

Die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird bis zum 31.8.2023 verlängert. Bisher galt, dass die Einreichung bis zum 30.6.2023 erfolgen muss.

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