Elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten: Bescheidkorrektur nach §§ 174, 175b AO bei Rechtsanwendungsfehler

8 Juni, 2026

Ein Einkommensteuerbescheid darf nach § 175b AO geändert werden, wenn elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten unzutreffend berücksichtigt wurden. Fraglich ist, welche Rolle es spielt, ob der Fehler auf einem mechanischen Versehen, einem Tatsachenfehler oder einem Rechtsanwendungsfehler beruht.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • BMF: Vermietung von Betriebsvorrichtungen

    Zur Frage der Einheitlichkeit der Leistung hat sich jetzt die Finanzverwaltung zu der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen geäußert, nachdem der BFH vor Kurzem den Streit um die Aufteilung einheitlicher Preise im Übernachtungsgewerbe entsprechend den Vorgaben des EuGH beendet hatte.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Betriebsvorrichtung'...

  • Welche Besteuerungsrechte fortbestehen: Deutschland nach dem Wegzug

    Mit dem Umzug ins Ausland enden deutsche Besteuerungsrechte nicht automatisch. Für die Beratung sind die persönliche Steuerposition, einzelne Einkünfte, weitere Steuerarten sowie Unternehmen und Gesellschaften getrennt zu prüfen.Mehr zum Thema 'Internationales Steuerrecht'...Mehr zum Thema 'Steuerberatung'...

  • BMF: Buchführung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

    Die BMF hat seine Ausführungen zur Buchführung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aktualisiert und den Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu §§ 140, 141 und 144 ergänzt.  Mehr zum Thema 'Land- und Forstwirtschaft'...Mehr zum Thema 'Buchführung'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...

Kategorien