Erbfallkostenpauschale: Erbfallkostenpauschale sowohl für den Vor- als auch den Nacherben und den Vermächtnisnehmer

30 Aug., 2023

Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG wird für die in § 10 Abs. 5 Satz 1 ErbStG genannten Nachlassverbindlichkeiten insgesamt ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen. Die Rechtsprechung hat sich in neueren Entscheidungen zur Frage geäußert, ob die Erbfallkostenpauschale vom Vor- und Nacherben und auch vom Vermächtnisnehmer in Anspruch genommen nehmen darf.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien