FG Berlin-Brandenburg: Sanierung und Erweiterung einer Bootssteganlage

2 Okt., 2025

Der Abriss einer alten, unbrauchbaren Steganlage und der Neubau mit zusätzlichen Liegeplätzen gelten steuerlich nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als Herstellungskosten. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.

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