FG Hamburg: Hinterziehungszinsen in „Cum/Ex“-Verfahren rechtmäßig festgesetzt

29 Okt., 2026

Das FG Hamburg hat entschieden dass die in einem Cum/Ex-Fall vom Finanzamt festgesetzten Hinterziehungszinsen im zweistelligen Millionenbereich rechtlich nicht zu beanstanden sind.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien