FG Hamburg: Kosten des Insolvenzenzverfahrens

Das FG Hamburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Kosten des Insolvenzenzverfahrens weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’… weiterlesen

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