FG Kommentierung: Keine Durchschnittssatzbesteuerung für Ersatzaufforstung

Führt ein Land- und Forstwirt auf eigenen oder gepachteten Grundstücken entgeltlich eine Wiederaufforstung gegenüber Auftraggebern durch, die behördlich zur Ersatzaufforstung verpflichtet worden sind, unterliegen diese Leistungen dem Regelsteuersatz. Mehr zum Thema ‚Land- und Forstwirtschaft’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’… weiterlesen

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