FG Kommentierung: Keine Durchschnittssatzbesteuerung für Ersatzaufforstung

17 Mai, 2023

Führt ein Land- und Forstwirt auf eigenen oder gepachteten Grundstücken entgeltlich eine Wiederaufforstung gegenüber Auftraggebern durch, die behördlich zur Ersatzaufforstung verpflichtet worden sind, unterliegen diese Leistungen dem Regelsteuersatz.

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