FG Kommentierung: Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio keine außergewöhnlichen Belastungen

11 Mai, 2023

Das Niedersächsische FG hat entscheiden entschied, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wenn dort ein ärztlich verordnetes Funktionstraining (Wassergymnastik) absolviert wird.

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