FG Münster: Anwendung von § 175b AO bei einem Veranlagungsfehler

Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre. Das entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’…Mehr zum Thema ‚Abfindung’… weiterlesen

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