FG Münster: Anwendung von § 175b AO bei einem Veranlagungsfehler

18 Sep., 2023

Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre. Das entschied das FG Münster.

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