FG Münster: Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens

Wenn ein übertragenes Grundstück am Stichtag nicht an Dritte vermietet ist, sondern sich noch im Zustand der Bebauung befindet, eine zukünftige Nutzungsüberlassung allerdings beabsichtigt ist, greift die steuerliche Begünstigung nach § 13b ErbStG. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Verwaltung’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’… weiterlesen

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien