FG Münster: Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens

25 Apr., 2025

Wenn ein übertragenes Grundstück am Stichtag nicht an Dritte vermietet ist, sondern sich noch im Zustand der Bebauung befindet, eine zukünftige Nutzungsüberlassung allerdings beabsichtigt ist, greift die steuerliche Begünstigung nach § 13b ErbStG. So hat das FG Münster entschieden.

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