FG Münster: Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

6 Okt., 2023

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind nach einer Entscheidung des FG Münster die Finanzgerichte zuständig. Verlagt werden muss muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber.

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