FG Münster: Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

6 Okt., 2023

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind nach einer Entscheidung des FG Münster die Finanzgerichte zuständig. Verlagt werden muss muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

Kategorien