FG Münster: Ermäßigte Besteuerung bei Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters

11 Juni, 2026

Werden zwischen einem Handelsvertreter und einer Versicherungsgesellschaft Teilabgaben von Versicherungsbeständen vereinbart, so können nach Auffassung des FG Münster ermäßigte Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorliegen, wenn die Teilabgaben jeweils eine eigenständige Funktion erfüllen.

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