FG Münster: Keine doppelte Haushaltsführung bei zu kurzer Fahrzeit

Das FG Münster hat entschieden, dass keine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen ist, wenn die Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte etwa eine Stunde beträgt. Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’… weiterlesen

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