FG Münster: Kleinunternehmerregelung und mögliche missbräuchliche Verwendung

19 Aug., 2025

Das Bestreben eines Unternehmers „Steuern zu sparen“ macht laut dem FG Münster eine rechtliche Gestaltung nicht unangemessen, solange die gewählte Gestaltung zumindest auch von beachtlichen außersteuerlichen Gründen bestimmt gewesen ist. Gründen daher Ehegatten jeweils ein Unternehmen an derselben Anschrift, ist darin noch keine künstliche Aufspaltung erkennbar. Vielmehr lagen hierfür im Urteilsfall nachvollziehbar außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung vor.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • FG Münster: Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz

    Eine vereinfachende Nacherhebung von Lohnsteuer durch Pauschalierung setzt laut dem FG Münster mindestens 20 betroffene Arbeitnehmer voraus. Bei weniger Arbeitnehmern kann das Finanzamt in seinem Ermessen entscheiden. Die Entscheidung muss spätestens im Einspruchsverfahren dargelegt werden.Mehr zum Thema 'Pauschalsteuer'...Mehr zum Thema 'Lohnsteuer'...

  • BMF: Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen

    Das BMF hat den Umfang seiner Erläuterungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 4b UStG stark erweitert.Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...

  • FG Berlin-Brandenburg: Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten

    Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg werden die Einkünfte einer Rechtsanwalts-PartG mbB oberhalb der Geringfügigkeitsschwelle in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, wenn die Gesellschaft mit anderen Rechtsanwälten kooperiert und selbst nicht nennenswert an der Mandatsbetreuung beteiligt ist. Mehr zum Thema 'Selbständigkeit'...Mehr zum Thema 'Partnerschaftsgesellschaft'...Mehr zum Thema 'Gewerbliche Einkünfte'...

Kategorien