FG Münster: (Teil-)Unentgeltlichkeit als Tatbestandsvoraussetzung des § 7 Abs. 8 ErbStG

21 Aug., 2024

Das FG Münster entschied, dass für die Werterhöhung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 7 Abs. 8 ErbStG ein Bewusstsein der Unentgeltlichkeit erforderlich ist.

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