FG Münster: Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer zählen zur Lohnsumme nach § 13a ErbStG

18 Juni, 2025

Das FG Münster hat entschieden, dass bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (§ 13a Abs. 4 ErbStG) die an die Gesellschafter einer Personengesellschaft im Lohnsummenzeitraum gezahlten Vergütungen grundsätzlich einzubeziehen sind. 

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