FG Münster: Währungskursverluste aus einem Gesellschafterdarlehen

Das FG Münster bezog Stellung zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war.  Mehr zum Thema ‚Gesellschafterdarlehen’…Mehr zum Thema ‚Betriebsausgaben’… weiterlesen

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