Gefährdung der Existenzgrundlage: Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wann Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Prozesskosten’… weiterlesen

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