Investitionsabzugsbetrag: Außerbilanzielle Korrekturen bei der Gewinngrenze des § 7g EStG

Investitionsabzugsbeträge können nach § 7g Abs. 1 Satz 2 EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gewinn im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen, ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge und der Hinzurechnungen 200.000 EUR nicht überschreitet. Mehr zum Thema ‚Investitionsabzugsbetrag’…Mehr zum Thema ‚Gewinnermittlung’… weiterlesen

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