LSG Hessen: Abhängige Beschäftigung von Bauarbeitern

14 Apr., 2025

Das Hessische Landessozialgericht hat in drei aktuellen Urteilen entschieden, dass Bauarbeiter als abhängige Beschäftigte gelten, wenn sie einfache Aufgaben auf Baustellen ausführen, einen festen Stundenlohn erhalten und nicht als eigenständige Unternehmer auftreten.

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