Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeitsberatung: „Von der verpflichtenden zur gewollten Nachfrage“

16 Okt., 2025

Eine angepasste Gesetzeslage, weiterhin eine Reihe von Unsicherheiten und ein diffuses politisches Klima: All das lädt Kanzleien nicht unbedingt ein, sich des Geschäftsfelds „Nachhaltigkeitsberatung“ anzunehmen. Ein Wirtschaftsprüfer, der das schon länger tut, ist Larsen Lüngen. Der WP, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht und außerdem Sustainability Auditor (IDW) und Testamentsvollstrecker (AGT) arbeitet als Geschäftsführer bei der Dr. Stallmeyer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Afileon Gruppe) in Mönchengladbach und berät bereits seit mehr als drei Jahren zum Thema.

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  • BFH Pressemitteilung: Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer

    Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, hat der BFH die für solche Aufwendungen geltende Aufzeichnungspflicht in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert. Diese Anforderungen sind einzuhalten. Ein Verstoß führt dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Häusliches Arbeitszimmer'...Mehr zum Thema 'Arbeitszimmer'...Mehr zum Thema 'Aufzeichnungspflicht'...

  • BFH Pressemitteilung: Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben

    Ausgleichszahlungen, die der (Insolvenz-)Schuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Insolvenz'...Mehr zum Thema 'Selbstständige Arbeit'...Mehr zum Thema 'Betriebsausgaben'...

  • BFH Pressemitteilung: Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn

    § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG ist nicht anzuwenden, wenn die inländische Tochterkapitalgesellschaft nach Liquidationsbeginn Gewinne an ihre EU-Mutterkapitalgesellschaft ausschüttet, soweit es sich dabei um Gewinne handelt, die in der Zeit vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens entstanden sind.Mehr zum Thema 'Bundesfinanzhof (BFH)'...Mehr zum Thema 'BFH-Urteile'...Mehr zum Thema 'Kapitalertragsteuer'...Mehr zum Thema 'Liquidation'...Mehr zum Thema 'Doppelbesteuerungsabkommen'...

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