Niedersächsisches FG: Änderungsbefugnis bei Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten

19 Sep., 2025

Das Niedersächsische FG hat zur Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten entschieden.

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