Termin vereinbaren
Mitarbeiter:in Empfang und Verwaltung (m/w/d) in Teilzeit
Teamleitung Lohnbuchhaltung in Festanstellung (m/w/d)
Steuerfachangestellter (m/w/d)
Steuerberater:in in Anstellung (m/w/d)
Steuerfachwirt:in oder Bilanzbuchhalter:in (m/w/d)
Jetzt Bewerben
Termin

Ab Sommer 2026 soll in der App "MeinELSTER+" eine neue Funktion "okELSTER" verfügbar sein. Damit sollen digitale Steuererklärungen einfacher werden, wie die OFD Baden-Württemberg informiert. Mehr zum Thema 'ELSTER'...Mehr zum Thema 'Steuererklärung'...Mehr zum Thema 'Elektronische Steuererklärung'...Mehr zum Thema 'Digitalisierung'...
Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters – ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile – rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des BFH, Urteils v. 20.1.2015, II R 8/13, BStBl II 2015, 553).Mehr zum Thema 'Grunderwerbsteuer'...Mehr zum Thema 'GmbH'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Anteilsübertragung'...
§ 52d Satz 2 FGO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gemäß § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen.Mehr zum Thema 'Steuerberater'...Mehr zum Thema 'Finanzgerichtsordnung'...Mehr zum Thema 'Besonderes elektronisches Anwaltspostfach'...Mehr zum Thema 'Elektronisches Postfach'...