Ordnungsgeldverfahren: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024

22 Dez., 2025

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

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