Praxis-Tipp: Buchhalterische Behandlung von Software

Die Zuordnung von selbst erstellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab.  Mehr zum Thema ‚Software’…Mehr zum Thema ‚Anlagevermögen’… weiterlesen

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