Praxis-Tipp: Inflationsausgleichsprämie zahlbar bis Ende 2024

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren – steuerfrei bis zu einem Betrag von 3.000 EUR. Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten. Mehr zum Thema ‚Einmalzahlung’…Mehr zum Thema ‚Sonderzahlung’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’… weiterlesen

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