Sächsisches FG: Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar

21 Apr., 2026

Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das Sächsische FG entschieden.

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