Scheidungsfolgen: Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung

2 Jan., 2026

Grundsätzlich geht das Wohnförderkonto auf den anderen Ehegatten über, wenn im Rahmen der Scheidungsfolgen der Eigentumsanteil des Zulageberechtigten an der Wohnung auf den anderen Ehegatten übergeht.

Haufe: Steuer Jetzt Neuigkeiten von Haufe aus Rechtsprechung, Gesetzgebung & Politik, Finanzverwaltung sowie Kanzlei & Co. als RSS-Feed abonnieren!

  • FG Münster: Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts

    Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster in einem im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung entschieden.Mehr zum Thema 'Vermögensauskunft'...Mehr zum Thema 'Zwangsvollstreckung'...

  • FG Münster: Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen

    Das FG Münster hat entschieden, dass die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 EStG und i. V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG unterliegt.Mehr zum Thema 'Steuerermäßigung'...

  • FG Münster: Reichweite einer Bekanntgabevollmacht

    Nach § 122 AO soll ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine Empfangsvollmacht vorliegt. Laut dem FG Münster bedeutet im Regelfall das "Soll" ein "Muss", sodass eine abweichende Bekanntgabe des Verwaltungsakts unwirksam sein kann. Mehr zum Thema 'Einspruch'...Mehr zum Thema 'Vollmacht'...

Kategorien