Scheidungsfolgen: Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung

2 Jan., 2026

Grundsätzlich geht das Wohnförderkonto auf den anderen Ehegatten über, wenn im Rahmen der Scheidungsfolgen der Eigentumsanteil des Zulageberechtigten an der Wohnung auf den anderen Ehegatten übergeht.

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