Schleswig-Holsteinisches FG: Keine Aufgabe des Wohnsitzes während einer 12-monatigen Rundreise

13 März, 2024

Wer im Inland über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verfügt, hat einen Kindergeldanspruch nur für diejenigen Kinder, die ebenfalls im Inland, in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innehaben.

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