Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Formfalle E-Mail: Vorsicht bei Widersprüchen gegen Überbrückungshilfe-Bescheiden

Das VG Hamburg hat klargestellt, dass ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch formunwirksam ist. Diese Rechtsprechung betrifft auch Überbrückungshilfen. Steuerberater müssen aufpassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Widerspruch’… weiterlesen

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