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Ausländische Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen wird bei betrieblichen Anlegern angerechnet, im Quellenstaat erstattet oder bleibt als Definitivbelastung bestehen. Welcher Weg greift, hängt vor allem von der Rechtsform des Anlegers ab. Handelsrechtlich entscheidet derselbe Befund, ob Steueraufwand, eine Entnahme oder eine Forderung zu erfassen ist.Mehr zum Thema 'Wertpapier'...Mehr zum Thema 'Buchhaltung'...
Die neue Kennziffer 500 in Steuererklärungsformularen hat bei Beratern und Steuerpflichtigen zahlreiche Fragen aufgeworfen. Das BMF hat jetzt auf eine Initiative von BVL und DStV hierzu reagiert. Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
Eine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens i. S. d. § 198 Abs. 2 BewG unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt die Pflicht des FG zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO).Mehr zum Thema 'Erbschaftsteuer'...Mehr zum Thema 'Bewertung'...Mehr zum Thema 'Grundstück'...Mehr zum Thema 'Sachverständige'...Mehr zum Thema 'Gutachten'...