Unternehmen müssen umdenken: Stillstand bei bilateralen APA-Verfahren mit China

Das BZSt wird momentan keine neuen Vorabverständigungsverfahren (Advance Pricing Agreement, „APA“) mit der VR China einleiten. So heißt es in der vom BZSt im Juli 2025 verlautbarten Mitteilung. Auch Verlängerungen sind betroffen. Bereits laufende Verfahren bleiben davon unberührt. Mehr zum Thema ‚Verrechnungspreis’…Mehr zum Thema ‚Internationales Steuerrecht’… weiterlesen

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