Wirtschaftsprüferkammer: Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

14 Mai, 2024

Die Wirtschaftsprüferkammer hat sich erneut dafür ausgesprochen, eine Aushöhlung des berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrechts in § 51b Abs. 3 WPO durch die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO zu verhindern.

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