FG Münster: Abgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter

18 Juli, 2023

Eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten führt zu steuerpflichtigen Einkünften. So entschied das FG Münster.

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